Refugee Law Clinic

In der Refugee Law Clinic können Studierende die komplexen Zusammenhänge des Asyl- und Fremdenrechts näher kennenlernen und ihr Wissen etwa im Rahmen von Workshops zum Asylverfahren oder bei der Vorbereitung von Asylsuchenden auf Einvernahmen vor dem BFA praktisch anwenden. Dabei sollen sie auch im Umgang mit Menschen mit Fluchterfahrung sensibilisiert und sich ihrer verantwortungsvollen Aufgaben in der Gesellschaft bewusst werden.

Die Grundausbildung in der Refugee Law Clinic besteht aus zwei Kursen und beginnt jeweils im Wintersemester. Die Studierenden absolvieren zunächst einen Theoriekurs, in denen ihnen das materielle und formelle Asylrecht von erfahrenen Fachleuten nähergebracht wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Theoriekurses absolvieren die Studierenden im Sommersemester einen darauf aufbauenden Praxiskurs. Dabei werden insbesondere das Verfassen von Schriftsätzen, Recherchekenntnisse (Länderberichte, Auffinden relevanter Judikatur), die Vorbereitung von Asylsuchenden auf Einvernahmen vor dem BFA und die Rhetorikfähigkeiten der Studierenden trainiert.

Der erfolgreiche Abschluss des Theoriekurses ist Voraussetzung für den Praxiskurs. Eine erstmalige Bewerbung ist daher jeweils nur im Wintersemester möglich. 

Die in der Refugee Law Clinic behandelten Rechtsgebiete umfassen unter anderem:

  • Asyl- und Asylverfahrensrecht
  • Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Grundrechte
  • Ausländerbeschäftigungsrecht
  • Staatsbürgerschaftsrecht