Die temporär eingesetzte Kindeswohlkommission unter der Leitung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Irmgard Griss hat bei der Veröffentlichung ihres Berichts im Juli 2021 etliche Missstände bei der Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylverfahren aufgezeigt und eine Reihe von Empfehlungen abgegeben.
Die Kindeswohlkommission hat ihre Arbeit beendet, jedoch eine Weiterführung und Erweiterung der Tätigkeiten empfohlen.
Das Projekt "Gemeinsam für Kinderrechte" verfolgt folgende Ziele:
- Dokumentation von Rechtsverletzungen und Bericht hierzu
- "Kinder-Schutzbrief" bei unmittelbarer Gefährdung des Kindeswohls
- Wissenschaftliche Analyse asyl- und fremdenrechtlicher Entscheidungen/Praxis
- Ausarbeitung von Empfehlungen, Richtlinien und Gesetzesänderungsvorschlägen
- Aufzeigen der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Kindeswohlkommission
Mitwirkung der Refugee Law Clinic - Wissenschaftliche Analyse
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts werden - mit Zeitverzögerung - im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Die Refugee Law Clinic am Juridicum wird das Thema Kindeswohlprüfung aufgrund seiner besonderen Bedeutung pro bono aufgreifen. Im Rahmen der Kapazitäten der Refugee Law Clinic werden die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor dem Hintergrund des Berichts der Kindeswohlkommission nach rechtswissenschaftlichen Aspekten durchleuchtet. Die Ergebnisse der Analyse sollen in den Resümee-Bericht zum Jahrestag der Veröffentlichung des Berichts der Kindeswohlkommission einfließen und die allenfalls systematischen Probleme oder punktuellen Mängel im Vollzug des Asyl- und Fremdenrechts darstellen.
Mehr dazu finden Sie hier.